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Wohngeld
Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes können finanzielle Leistungen zu Unterkunftskosten in Form eines Wohngeldes an Mieter oder eines Lastenzuschusses an Haus- oder Wohnungseigentümer gezahlt werden.
Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes können finanzielle Leistungen zu Unterkunftskosten in Form eines Wohngeldes an Mieter oder eines Lastenzuschusses an Haus- oder Wohnungseigentümer gezahlt werden.
Wohngeld und Lastenzuschuss sind einkommensabhängig und können aufgrund eines Antrages zeitlich begrenzt, längstens für die Dauer eines Jahres, bewilligt werden. Eine Weiterbewilligung ist auf Antrag möglich.
Um zum Antragsformular/Wohngeldrechner zu gelangen, schauen Sie bitte auf der rechten Seite.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.01.2023 12:57 Uhr
Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes können finanzielle Leistungen zu Unterkunftskosten in Form eines Wohngeldes an Mieter oder eines Lastenzuschusses an Haus- oder Wohnungseigentümer gezahlt werden.
Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes können finanzielle Leistungen zu Unterkunftskosten in Form eines Wohngeldes an Mieter oder eines Lastenzuschusses an Haus- oder Wohnungseigentümer gezahlt werden.
Wohngeld und Lastenzuschuss sind einkommensabhängig und können aufgrund eines Antrages zeitlich begrenzt, längstens für die Dauer eines Jahres, bewilligt werden. Eine Weiterbewilligung ist auf Antrag möglich.
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