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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder die Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt dem Steuerpflichtigen, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und keine Rückstände gegenüber der Sennegemeinde Hövelhof bestehen.
Unterlagen
Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung kann formlos beantragt werden.
Kosten
17,00 €
Bearbeitungsdauer
Max. 2 Tage
Weitere Informationen
Beim Antrag bitte Ihren vollständigen Namen bzw. die vollständige Bezeichnung der Firma inklusive Anschrift angeben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Gemeindekasse
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: gemeindekasse@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 16.05.2023 16:21 Uhr