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Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum
Eine Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum liegt immer dann vor, wenn Sachen, z.B. Baumaterialien, Bauzäune oder ein Kran, auf öffentlichen Flächen abgelagert oder abgestellt werden sollen. Hierfür benötigt man die Erlaubnis des Baulastträgers der Straße, also des Eigentümers.
Zuständig sind, je nach Lage und Art der benötigten Fläche, das Ordnugnsamt bzw. der Kreis Paderborn.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz NRW
Unterlagen
Lageplan, Baubeschreibung, Antrag
Fristen
Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Kosten
Schwanken je nach Umfang der Erlaubnis, Mindestgebühr sind 32,00 €.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 23.04.2024 13:08 Uhr
Eine Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum liegt immer dann vor, wenn Sachen, z.B. Baumaterialien, Bauzäune oder ein Kran, auf öffentlichen Flächen abgelagert oder abgestellt werden sollen. Hierfür benötigt man die Erlaubnis des Baulastträgers der Straße, also des Eigentümers.
Zuständig sind, je nach Lage und Art der benötigten Fläche, das Ordnugnsamt bzw. der Kreis Paderborn.
Straßen- und Wegegesetz NRW
Lageplan, Baubeschreibung, Antrag
Einzelfallabhängig
Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.
https://serviceportal.hoevelhof.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12594/show