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 Anzeige eines Sterbefalls

Anzeige eines Sterbefalles.

Nach dem Personenstandsgesetz (PStG) muss der Tod eines Menschen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die zur Anzeige verpflichteten Personen, Einrichtungen und Behörden ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz.

Bei Sterbefällen im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim sowie sonstigen Einrichtungen i. S. d. § 30 Abs. 1 PStG ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet. Dazu kann die Onlinedienstleistung Sterbefallanzeige genutzt werden.

Weiterhin wird für die Bestattung, Abwicklung des Nachlasses oder Inanspruchnahme von Leistungen gesetzlicher oder privater Versicherungen eine Sterbeurkunde des Verstorbenen benötigt. Diese Urkunde wird auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt.

 

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (§§ 28 ff)

Unterlagen

Zur Beurkundung des Sterbefalles sind vorzulegen:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Ausweis der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • evtl. Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde des Ehepartners oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
  • Geburtsurkunde minderjähriger hinterbliebener Kinder

Fremdsprachige Urkunden:

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen. Weitere Unterlagen: Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie z.B. eine Einbürgerungsurkunde.

Fristen

Eine Sterbefall ist dem Standesamt innerhalb von drei Werktagen anzuzeigen.

Kosten

Die Anzeige eines Sterbefalles ist kostenlos. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Für jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde werden 5,00 € an Verwaltungsgebühr erhoben.

Die Ausstellung von Urkunden für die Bestattung sowie für die Sozialversicherungen erfolgt kostenlos.

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  Sterbefallanzeige

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 11.10.2023 08:23 Uhr