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 Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

Nach den §§ 24 ff. BauGB, § 31 DSchG NRW sowie § 40 Straßen- und Wegegesetz NRW steht Gemeinden in bestimmten Fällen beim Grundstücksverkauf ein Vorkaufsrecht zu.

Den Verzicht auf das Vorkaufsrecht erklärt die Gemeinde durch die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (sogenanntes Negativattest). Diese wird i.d.R. von einem Notariat beantragt und muss dem Grundbuchamt vorliegen, damit der Eigentumswechsel in das Grundbuch eingetragen werden kann.

Zuständige Einrichtung

Bauamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: bauamt@hoevelhof.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 10.04.2024 10:02 Uhr