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 Befreiung von der Ausweispflicht

Voraussetzungen

  • Keine selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben, z.B.
  • voraussichtliche dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung
  • aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung keine alleinige Teilnahme am öffentlichen Leben

  • kein gültiges Ausweisdokument
  • keinen gültigen Personalausweis und / oder keinen gültigen Reisepass
    (z.B. Ablauf der Gültigkeit oder Verlust bzw. Diebstahl)
  • deutsche Staatsangehörigkeit

          Hauptwohnsitz in Hövelhof  

  • wohnhaft und gemeldet in Hövelhof
  • Zweitwohnsitz in Hövelhof reicht nicht aus

 

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweis, dass keine selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben zurzeit möglich ist, z.B. durch
  • Nachweis auf dem Antrag Befreiung von der Ausweispflicht durch Stempel und Unterschrift des Hausarztes, Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung
  • abgelaufener Personalausweis und / oder Reisepass

  • bei Anträgen durch einen Vertreter oder einer Vertreterin
  • Für diesen Zweck ausgestellte Vollmacht oder Vorsorgevollmacht mit Aufgabenkreis Behördengänge
  • Betreuerausweis/ Bestellung vom Amtsgericht
  • Ausweisdokument des Vertreters oder der Vertreterin

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Rathaus Gemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
E-Mail: info@hoevelhof.de

Letzte Änderung: 16.11.2023 09:31 Uhr